Kidical Mass: Zehntausende Menschen fordern kinderfreundliche Verkehrspolitik

Mehr Sicherheit im Straßenverkehr! Damit diese Forderung endlich umgesetzt wird, demonstrierten beim Kidical Mass-Aktionswochenende zehntausende Menschen, darunter viele Kinder, Jugendliche und Familien, in rund 200 Orten in Deutschland und der Welt.

Kidical Mass in Potsdam.
Kidical Mass in Potsdam. © ADFC/Deckbar Photographie

Zehntausende Menschen, darunter Kinder, Jugendliche, und Familien, eroberten bei der weltweiten Kidical Mass die Straßen, um sich für mehr Sicherheit von Kindern im Straßenverkehr stark zu machen. In über 200 kleinen und großen Orten – davon 180 in Deutschland – forderten sie eine kinderfreundliche Verkehrspolitik.

Viele ADFC-Gruppen beteiligten sich an der bundesweiten Kidical Mass mit eigenen Familien-Fahrraddemos oder unterstützten lokale Kidical Mass-Bündnisse.

Die Forderungen des Kidical Mass-Aktionsbündnisses

Die Kidical Mass fordert bessere Bedingungen für Radfahrende, insbesondere für Kinder, Jugendliche und Familien. Die ADFC-Bundesvorsitzende Rebecca Peters sagt: „Jeden Tag sollten Kinder so unbeschwert und sicher auf dem Rad unterwegs sein können. Dafür brauchen wir keine Klein-Klein-Lösung, sondern eine grundlegende Änderung des Straßenverkehrsrechts. Nur so kann eine sichere und klimafreundliche Mobilität erreicht werden.“

Die Forderungen:
Das neue Straßenverkehrsrecht muss:

  • die Schutzbedürftigkeit von Kindern in den Mittelpunkt stellen und Vision Zero – null Verkehrstote und Schwerverletzte – zum Ziel haben.
  • die selbständige und sichere Mobilität der Kinder ermöglichen – auf dem Weg zur Schule, zu Freund:innen, zum Sportverein oder Spielplatz.

Städte und Gemeinden müssen die Freiheit erhalten, kinder- und fahrradfreundliche Maßnahmen nicht nur an einzelnen Gefahrenstellen umzusetzen, sondern im gesamten Stadtgebiet. Das umfasst zum Beispiel:

  • geschützte oder baulich getrennte, breite Radwege an Hauptverkehrsstraßen und Landstraßen sowie geschützte Kreuzungen (nach niederländischem Vorbild)
  • Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen innerorts
  • Schulstraßen und Zonen ohne Autoverkehr (temporäre Kfz-Durchfahrverbote)
  • Fahrradstraßen und Fahrradzonen als flächendeckendes Netz und Grundlage für ein sicheres Schulwegnetz,
  • Straßen ohne Durchgangsverkehr in Wohngebieten (wie Kiezblocks in Berlin oder Superblocks in Barcelona).

Die Kidical Mass ist eine weltweite Bewegung. Seit 2017 gibt es sie auch in Deutschland. Unterstützt wird die Kidical Mass von den überregionalen Partner:innen ADFC, Campact, Changing Cities, Deutsches Kinderhilfswerk, Greenpeace, Pro Velo Schweiz und VCD.

Übergabe einer Petition im Anschluss an die Kidical Mass

Im Rahmen der Kidical Mass-Demonstrationen wurden über 84.000 Unterschriften der Petition „Uns gehört die Straße! Wir fordern ein kinderfreundliches Straßenverkehrsrecht“ an Bürgermeister:innen, Beigeordnete und Mitglieder des Verkehrsausschusses des Bundestages übergeben.

Dazu zählten unter anderem die Vorsitzende der Verkehrsministerkonferenz Maike Schaefer in Bremen, die Verkehrssenatorin Bettina Jarasch in Berlin, NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer für NRW in Köln, Verkehrssenator Anjes Tjarks in Hamburg sowie Thomas Dienberg, Bürgermeister und Beigeordneter für Stadtentwicklung und Bau in Leipzig, Elke Zimmer, Staatssekretärin im Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg und Petra Berg, Umwelt- und Verkehrsministerin in Saarbrücken.

Für die Petition kann man weiterhin unterschreiben:

Zur Petition Uns gehört die Straße


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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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